Dienstsiegel | Bundessiegel als Stempel

Eines vorweg, Dienstsiegel sind KEIN Spielzeug! Sie werden ausschließlich für befugte Stellen gefertigt und können nicht von privaten Personen bestellt werden.

Dienstsiegel werden von Behörden, Notare und berechtigte Stellen, wie Schulen oder Gemeinden geführt. Sie dienen zur Kennzeichnung der Echtheit auf amtlichen Dokumenten. Auch kann ein Siegel zur Versiegelung (z.B. von Türen) genutzt werden. Dienstsiegelstempel sind runde Stempel, die von Behörden, nach besonderen Vorgaben und Verordnungen gefertigt werden, verwendet werden. Jedes Dienstsiegel ist rein rechtlich einzigartig und darf nur einmal existieren. Für die Herstellung bedarf es eine Genehmigung - die nicht jeder Stempelhersteller automatisch erhält bzw. hat. Das zerstören eines Siegels (Siegelbruch) oder das Entfernen, Ablösen oder Unkenntlichmachen ist strafbar.

Am häufigsten werden Dienstsiegel als Holzstempel gefertigt, können jedoch auch als Stempelautomat oder Stempelstativ hergestellt werden.

Übrigens, bereits seit Januar 2008 wir haben vom Bundesverwaltungsamt in Köln die Erlaubnis zur Herstellung des kleinen Bundessiegels in Form von Prägesiegeln und Farbdruckstempel für alle Bundesbehörden sowie für die zur Führung des kleinen Bundessiegels berechtigten Stellen. Sollten Sie Für Ihre Behörde Dienstsiegel benötigen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

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